Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Affenberg Zoobetriebsgesellschaft mbH.
Im Interesse der Besuchenden, unserer Mitarbeitenden und unserer Japanmakaken sind folgende Regeln unbedingt einzuhalten:
Generelle AGBs:
- Das Betreten des Geheges ist aus Sicherheitsgründen nur im Rahmen einer Begleitung möglich.
- Den Sicherheitsbestimmungen des Personals (Sicherheitsregeln) ist unbedingt Folge zu leisten.
- Kindern unter 15 Jahren ist das Betreten des Geheges aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Begleitpersonen sind angehalten ihrer Aufsichtspflicht nachzugehen. Diese haften für ihre Kinder.
- Alle unsere Tiere erhalten sorgfältig zusammengesetztes, ihren Bedürfnissen entsprechendes Futter. Um die Gesundheit unserer Tiere nicht zu gefährden und um diese nicht zu „Bettler*innen“ zu erziehen, gilt im gesamten Gehege absolutes Fütterungsverbot. Wir wollen, dass unsere Affen weder übergewichtig oder krank werden. Unsere Affen bekommen ausreichend Futter.
- Unsere Japanmakaken sind Wildtiere. Das Berühren oder Streicheln ist strengstens verboten.
- Auch Makaken machen Pause. Versuchen Sie bitte nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere durch lautes Rufen, Locklaute u. ä., auf sich zu lenken.
- Filmen und Fotografieren für private Zwecke ist durchaus erwünscht. Für gewerbliche Aufnahmen ist eine Genehmigung der Geschäftsleitung einzuholen.
- Im Gehege ist das Betreten des Waldes abseits des Besuchendenweges und das Übersteigen der Wegabsperrung untersagt.
- Unsere Makaken sind Wildtiere und werten Ihre Hunde als Fuchs = Feind. Deshalb ist das Mitführen von Hunden und anderen Tieren im Gehege verboten. Es gibt nach Verfügbarkeit Hundesuiten, in denen Ihr Hund während der Führung auf Sie warten kann.
- Das Fahren mit Fahrrädern, Rollschuhen, Scootern u. ä. ist im Gehege untersagt. Ebenso das Spielen mit Bällen, Frisbee-Scheiben u. ä.
- Helfen Sie mit, das Gelände sauber zu halten, benützen Sie die bereitstehenden Abfallbehälter.
- Den Weisungen des Personal ist unbedingt Folge zu leisten.
- Das Personal ist berechtigt, Besuchende, die sich nicht an die Besuchendenordnung halten, aus dem Zoo zu weisen und im Extremfall ein generelles Hausverbot auszusprechen mit dem Hinweis auf evtl. Schadenersatzverpflichtungen durch den*die Besucher*in.
- Das Ticket berechtigt zur einmaligen Teilnahme an einer Führung.
- Die Dauer eines Besuchs beträgt ca. 45 Minuten. Dem Personal ist es jedoch vorbehalten bei Gefahr in Verzug (Gewitter, Sturm…) den Besuch vorzeitig abzubrechen. Wenn Sie angehalten werden, das Gehege und Gelände unverzüglich zu verlassen, ist dem Folge zu leisten. Es werden Gutscheine für einen erneuten Beusch ausgegeben.
- Für Sachschäden und Verletzungen an Menschen und Tieren, die durch das Verweilen im Gehege oder im Eingangsbereich / Spielplatz entstehen, wird keine Haftung übernommen.
- Die Besuchenden werden angewiesen, Speisen, Getränke und persönliche Gegenstände jeglicher Art so zu verstauen, dass die Affen sie nicht sehen oder stehlen können. Bitte räumen Sie Stauräume von Kinderwägen vollständig aus. Die Mitnahme von Kinderwägen ist nicht empfohlen.
- Der Konsum von Lebensmitteln und Getränken ist im Gehege verboten.
- Das Verlassen des Geheges während einer Führung ist nur nach Absprache mit dem Personal und in Begleitung von Personal erlaubt.
- Pro Führung ist die Anzahl an Besuchenden begrenzt.
- Dem Affenberg ist es vorbehalten die Preise zu ändern. Der Affenberg ist ein rein privater Zoo und erhält sich und die Japanmakaken von den Erlösen der Tickets.
- Jegliche von Besuchenden verursachten Schäden an der Anlage sind sofort dem Personal zu melden.
- Für Besitzer*innen der Kärnten Card gelten zudem die AGB der Kärnten Card.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt am Affenberg Landskron!